Flucht- und Rettungspläne

Sicherheit

Sicherheit für Sie

Gemäss §55 Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber Flucht- und Rettungspläne zu erstellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung dies erfordern.

Diesen Pläne müssen standortgerecht ausgerichtet sein. Dadurch ist eine optimale Orientierung im Brandfalle gewährleistet.

Für Mitarbeiter, Gäste und Besucher Ihres Hauses vermitteln Flucht- und Rettungs-
pläne ein hohes Gefühl an Sicherheit. Eine mehrsprachige Legende sowie einen Übersichtsplan (abhängig von der Grösse des Objektes) ist für mich selbstver-
ständlich.

Die Pläne werden in einem Alurahmen mit Acrylglas geliefert. Durch eine UV-beständige Speziallaminierung kann ein Ausbleichen und Vergilben der Pläne verhindert werden.

Ausserdem erstelle ich für Hotels und Beherbergungsbetriebe sogenannte Zimmer-
rettungspläne. Diese können durch selbstklebende Folie auf den Türinnenseiten angebracht werden.