Brandschutzordnungen sind in drei Teile (A, B und C) entsprechend dem Personenkreis unterteilt.
- Teil A
Aushang für alle Personen die sich im Gebäude aufhalten
- Teil B
Für alle Personen die sich nicht nur kurzzeitig im Gebäude aufhalten
- Teil C
Für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben