Brandschutzordnung

Ruhe bewahren

Brandschutzordnungen sind in drei Teile (A, B und C) entsprechend dem Personenkreis unterteilt.

  • Teil A
    Aushang für alle Personen die sich im Gebäude aufhalten

     
  • Teil B
    Für alle Personen die sich nicht nur kurzzeitig im Gebäude aufhalten

     
  • Teil C
    Für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben